Bei Verlust des Wohnsitzes, Streichung der Adresse im Nationalregister usw., kann Ihnen ein ÖSHZ weiterhelfen.
Zuständig ist das Öffentliche Sozialhilfezentrum der Gemeinde, in der Sie sich hauptsächlich aufhalten, d.h. bei Freunden, Bekannten oder wo sie ansonsten übernachten.
Das ÖSHZ hat verschiedene Möglichkeiten zu helfen, beispielsweise mit der Gewährung von Installationsprämien oder einer Notunterkunft für Obdachlose.
Es handelt sich bei den Installationsprämien um eine Geldsumme, die dem betroffenen Obdachlosen ermöglicht, eine Wohnung einzurichten.