Notaufnahmewohnungen dienen dazu, Menschen, die sich in einer akuten Notlage befinden, vorübergehend unterzubringen, bis eine definitive Lösung gefunden wird.
Die Situation einer sozialen Notlage muss jedoch vom zuständigen ÖSHZ beurteilt werden. Wenn das ÖSHZ positiv entscheidet, erhält der Antragsteller eine Bescheinigung, die dem Träger einer Notaufnahmewohnung vorgelegt werden muss.