Wenn Sie die Hilfe des ÖSHZ in Anspruch nehmen möchten, um die Mietkaution zu bezahlen, vereinbaren Sie bitte im Vorhinein einen Termin.
Der zuständige Sozialarbeiter führt einen Hausbesuch durch. Anschließend überprüft er mit Ihnen die Kriterien der wallonischen Region, d.h. die Bewohnbarkeit, eventuelle Überbevölkerung und den Energieverbrauch.
Im Anschluss entscheidet der Sonderausschuss für Soziales, ob Ihnen die Hilfe gewährt wird.