Was ist die Aufgabe des Ständigen Präsidiums?
Das ständige Präsidium setzt sich aus vier Mitgliedern des Sozialhilferates zusammen. Die Mitglieder werden vom Sozialhilferat gewählt und bleiben bis zur Einsetzung des neuen Rates im Amt. Das ständige Präsidium setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
- Martine Engels
- Franziska Franzen
- Rolf Bodem
- Hubert Streicher
Das ständige Präsidium tagt vierzehntägig und trifft alle Entscheidungen im Bereich der laufenden Geschäftsführung und in den Bereichen, die der Sozialhilferat ihm überträgt, wie zum Beispiel Arbeits-, Lieferungs- und Dienstleistungsaufträge, deren Wert 12 500 Euro nicht überschreiten. Außerdem entscheidet das ständige Präsidium über befristete Arbeitsverträge, die die Dauer von sechs Monaten nicht überschreiten.
Der Sekretär des ÖSHZ nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen des ständigen Präsidiums teil.