Sie sind nicht in der Lage Krankenhausrechnungen, Arztrechnungen oder Apothekenkosten zu bezahlen? Wenden Sie sich an das ÖSHZ.
Das ÖSHZ steht Ihnen außerdem jederzeit zur Seite, um Zuwendungen oder Rückvergütungen anderer Dienststellen oder Einrichtungen zu erhalten. Eine mögliche Eigenbeteiligung wird von Ihrem verfügbaren Einkommen abhängig gemacht.
Nichtbelgische Staatsbürger können in einer Notsituation auch ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung dringende medizinische Hilfe beanspruchen. Hierzu kann beim ÖSHZ eine „medizinische Karte“ beantragt werden.