Heizölfond

Brauchen Sie Unterstützung bei der Zahlung Ihrer Heizöl-Rechnungen ?

Heizungsthermostat

Wenn Sie sich in einer schwierigen Situation befinden, können Sie einen Zuschuss zur Heizölrechnung erhalten. Wenden Sie sich gerne innerhalb von 60 Tagen nach Ihrer Heizöllieferung an das ÖSHZ.

Für welchen Brennstoff ?
  • Heizöl
  • Heizpetroleum (Typ C)
  • Propangas als Massengut
Wer hat Anspruch auf den Zuschuss?
  • Personen, die Anspruch auf einen erhöhten Zuschuss zur Kranken- und Rentenversicherung haben;
  • Haushalte mit einem zu versteuernden Jahresbruttoeinkommen unter oder gleich  17.649,88 €, zuzüglich 3.267,47 € pro Person zu Lasten (indexgebunden);
  • Überschuldete Personen.

Je Haushalt und je Kalenderjahr können maximal 1.500 Liter Brennstoff für die Gewährung der Heizölbeihilfe berücksichtigt werden, mit einer Beihilfe in Höhe von maximal 210,00 €.

Für kleine Mengen Heizöl oder Heizpetroleum (Typ C) aus der Zapfsäule wird eine pauschale Heizkostenzulage von 210,00 € gewährt.

Was müssen Sie tun?

Kommen Sie mittwochs zwischen 10.00 und 12.00 Uhr zur Sprechstunde für Heizölkosten ins ÖSHZ Eupen, um einen Antrag zu stellen.

Folgende Unterlagen sollten Sie mitbringen:

  • eine Kopie der Lieferrechnung oder des Lieferscheins (Falls Sie in einem Gebäude mit mehreren Wohnungen wohnen, fragen Sie den Eigentümer oder Verwalter des Gebäudes nach einer Kopie der Rechnung.)
  • Ihren Personalausweis
  • einen Nachweis über das Haushaltseinkommen (letzter Steuerbescheid, letzter Lohnzettel, letzte Bescheinigung über die erhaltenen Sozialleistungen,…)