Wenn Sie kein oder ein zu geringes Einkommen haben, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, dann können Sie eine zusätzliche Unterstützung erhalten. Diese heißt Eingliederungseinkommen oder gleichgestellte Sozialhilfe, falls Sie ausländischer Herkunft sind.
Falls Sie eine finanzielle Hilfe erhalten, erwartet das ÖSHZ im Gegenzug eine konstruktive Zusammenarbeit. Das ÖSHZ wird Sie auch begleiten und beraten, um eine Ausbildung oder eine berufliche Tätigkeit zu finden, die zu Ihnen passt.
Wann erhalte ich Eingliederungseinkommen?
Falls Sie über kein Einkommen verfügen, haben Sie die Möglichkeit Eingliederungseinkommen zu beziehen. Falls Ihre Einkünfte geringer sind als die Beträge in untenstehender Tabelle, haben Sie die Möglichkeit einen Ausgleich zu erhalten.
Ihr Sozialarbeiter wird mit Ihnen Ihre Situation analysieren und Ihr Anrecht auf Eingliederungseinkommen prüfen. Falls Sie die Gewährungsbedingungen erfüllen, wird Ihre Anfrage binnen 30 Tagen dem Sonderausschuss für Soziales zur Entscheidung vorgelegt. Ihr Sozialarbeiter wird dann auch mit Ihnen ein individuelles Projekt zur sozialen Eingliederung ausarbeiten.
Tabelle: Beträge Eingliederungseinkommen ab 01. Juli 2023
Jahresbasis | Monatsbasis | |
Kategorie 1: Zusammenlebende Person | 10.105,38 € | 842,12 € |
Kategorie 2: Alleinstehende Person | 15.158,08 € | 1.263,17 € |
Kategorie 3: Person mit Familienlasten | 20.485,33 € | 1.707,11 € |
Was muss ich zum Erstgespräch mitbringen?
- Ausweis
- Mietvertrag
- Belege über Ihre Einkünfte und Ausgaben
- Alle Dokumente bezüglich Ihrer Anfrage wie z.B. Rechnungen usw.