Sie brauchen Hilfe bei administrativen Angelegenheiten oder beim Kontakt mit anderen Behörden?
Das ÖSHZ erteilt Ihnen alle nötigen Auskünfte und hilft Ihnen bei allen notwendigen Schritten, damit Sie Ihre Ansprüche geltend machen können.
Das ÖSHZ kann Ihnen zum Beispiel als Antragssteller bei administrativen und juristischen Angelegenheiten behilflich sein, um Leistungen oder Zulagen der Sozialversicherung (z.B. Krankengeld, Arbeitslosenentschädigung, Rente, …) zu beziehen. Das ÖSHZ kann zum Beipiel auch Ihre gesetzliche Krankenversicherung überpüfen und hilft Ihnen, bei Bedarf, diese Situation zu klären.
Wenn Sie die Hilfe des ÖSHZ in Anspruch nehmen möchten, vereinbaren Sie bitte im Vorhinein einen Termin unter der Telefonnummer 087 / 63 89 50 oder durch das Kontaktformular hierunter.