Beschwerdestelle

Beschwerde einreichen

Sie möchten eine Beschwerde einreichen

Mit dem Dekret zur Festlegung verschiedener Instrumente des Informations- und Beschwerdemanagements in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wird den Bürgern das Recht gegeben, sich mit einer Beschwerde zu einer konkreten Amtshandlung oder Arbeitsweise direkt an die Behörde zu wenden, von der sie ausgeht, und diese Behörde zu einer Reaktion zu zwingen.

Bedingungen

Beschwerden werden nur als zulässig betrachtet, wenn sie sich auf eine konkrete Amtshandlung oder Arbeitsweise der Behörde bezieht. Beschwerden müssen zudem eine Beschreibung der Angelegenheit beinhalten, die Anlass zur Beschwerde gibt, und – im Fall des ÖSHZ Eupen – auf Deutsch verfasst sein.

Unzulässige Beschwerden

Die Behandlung einer Beschwerde kann verweigert werden, wenn:
  1. die Beschwerde
    • offensichtlich unbegründet ist;
    • im Wesentlichen identisch ist mit einer bereits korrekt behandelten Beschwerde ist und keine neuen Fakten vorliegen;
    • sich auf Fakten bezieht, die mehr als ein Jahr vor Einreichen der Beschwerde zurückliegen
  2. Sie bestehende organisierte verwaltungsrechtliche Beschwerdeverfahren nicht ausgeschöpft haben
  3. Name und Adresse des Beschwerdeführers nicht bekannt sind
Sollte in der Beschwerdeangelegenheit aktuell ein verwaltungsrechtlicher Einspruch oder ein Gerichtsverfahren laufen, wird die Behandlung der Beschwerde ebenfalls verweigert.

Wie reichen Sie Beschwerde ein?

Ihre Beschwerde muss schriftlich eingereicht werden. Sie können also:

Sollten Sie Hilfe beim Einreichen Ihrer Beschwerde benötigen, können Sie sich an die Verbraucherschutzzentrale (Neustraße 119) wenden.

Was passiert mit Ihrer Beschwerde?

Nach Erhalt Ihrer Beschwerde stellen wir Ihnen unverzüglich eine Empfangsbestätigung aus. Nach einer ersten Prüfung der Beschwerde erhalten Sie spätestens 14 Tage nach Erhalt der Beschwerden ein Informationsschreiben, das Ihnen unter anderen Auskunft über Zulässigkeit der Beschwerde, Ihren Ansprechpartner und den weiteren Bearbeitungsweg der Beschwerde gibt.
Spätestens nach 45 Kalendertagen erhalten Sie das Ergebnis der Untersuchung der Beschwerde.