Studium und Ausbildung

Während der Studienzeit haben zwar viele das Glück, bei ihren Eltern wohnen zu dürfen oder finanzielle Unterstützung von ihnen zu bekommen. Andere sind jedoch nicht in der Lage das Studium zu finanzieren. Hier kann das ÖSHZ helfen, die Schulkosten, die Miete oder sonstige Ausgaben zu bewältigen.

Auszubildende Person stellt Macarons unter Aufsicht ihres Ausbilders her

Studenten müssen allerdings folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie müssen von ihrem Anrecht auf Studienbeihilfe Gebrauch machen.
  • Sie müssen alle notwendigen Schritte unternehmen, um von ihren Eltern die Kinderzulagen und/oder Unterhaltszahlungen zu bekommen. Ihre Eltern bleiben auch über ihrem 18. Lebensjahr hinweg prinzipiell für sie unterhaltspflichtig, sofern zumindest Kinderzulagen gezahlt werden.
  • Sie müssen bereit sein, in den Schulferien zu arbeiten.

Das Zentrum muss zudem ihr Studienprojekt akzeptieren. Dabei spielen auch das Alter, die voraussichtliche Studiendauer, die Berufschancen nach dem Studium usw. eine Rolle. Die regelmäßige Teilnahme am Unterricht und die Vorlage von Zeugnissen sind Voraussetzung.
Das ÖSHZ, das am Anfang der Beantragung für sie zuständig ist, bleibt dies während der gesamten Studiendauer, auch wenn der Student in eine andere Gemeinde umzieht.